Sage, Anbieter von integrierter Buchhaltungs-, Lohnabrechnungs- und Bezahlsysteme, lancierte das Update für Sage 50 Extra, das nach eigenen Angaben in den vergangenen 12 Monaten ein weiteres Wachstum von 100 Prozent verzeichnen konnte.
Gründe sieht das Softwareunternehmen in der steigenden Akzeptanz des Abo-Modells und der frühen Adaption des neuen ISO-20022-Standards. Für die aktuelle Version wurden weitere ISO-Formate umgesetzt, die neue Funktionen wie den automatisierten Abgleich mit dem E-Banking ermöglichen und das Cash-Management in KMU stark verbessern. Zudem wurde das Eco-System von Sage 50 Extra mit der Fertigung und Produktion von Sage 100 komplettiert.
Mit einem Anstieg von rund 100 % stieg die Kundenbasis in den vergangenen 12 Monaten bei Sage 50 Extra von 2000 auf über 4000 Kunden an. Marc Ziegler, Country Manager bei Sage Schweiz meinte dazu: «Das Wachstum bei Sage 50 Extra zeigt stetig nach oben. Einerseits hat sicher die Angebotsüberarbeitung im letzten Jahr für eine steigende Nachfrage gesorgt. Viel wichtiger erachte ich aber die sehr frühe Umsetzung des neuen ISO-20022-Standards. Wir begleiten unsere Kunden aktiv durch die Umstellung im Schweizer Zahlungsverkehr und machen sie bereit für die digitale Zukunft. Das spricht sich herum mit entsprechend positiver Wirkung.»
Vorteile von ISO 20022
Sage 50 Extra unterstützt alle neuen ISO-20022-Formate für Überweisungen und Kontoauszüge. Das Zahlungsformat «pain.001», welches Überweisungen an alle Schweizer Finanzinstitute ermöglicht, wurde schon beim letzten Update umgesetzt. Neu hinzu kommen die Formate für Kontoauszüge (camt.053 / camt.054). KMU sind dadurch für die anstehende Umstellung im Schweizer Zahlungsverkehr vorbereitet. Basierend auf dem neuen ISO-Standard wurden neue Funktionen wie die Geldkontoverwaltung entwickelt. Diese erlaubt den automatisierten Abgleich der Buchhaltung mit dem E-Banking, was das Cash-Management vereinfacht.
Zudem bietet Sage 50 Extra neu einen Manager für Zahlungsdifferenzen an. Wird vom Kunden nicht der gesamte Rechnungsbetrag eingezahlt, kann einfach festgelegt werden, ob es sich um einen Skontoabzug, eine Erlösminderung oder nur um eine Teilzahlung seitens des Kunden handelt. Reste der Teilzahlungen bleiben geschuldet und fliessen automatisch ins Mahnwesen ein.