Mit dem heute verabschiedeten E-ID-Gesetz (BGEID) schafft das Parlament den gesetzlichen Rahmen für eine staatlich geprüfte und anerkannte elektronische Identität für die Schweiz.
Nach einem 15 Jahre dauernden politischen Prozess wurde ein fundiertes Gesetz verabschiedet, in dem zahlreiche Forderungen und Bedenken aufgenommen und gute Kompromisse gefunden wurden. Die Schweizer Wirtschafts- und Branchenverbände begrüssen dies ausdrücklich und betonen die Wichtigkeit der E-ID als notwendige Grundlage für zahleiche E-Government-Lösungen und neue digitale Anwendungen der Privatwirtschaft.
Forderungen nach einer elektronischen Identität bestehen in der Schweiz seit über 15 Jahren und wurden im Zuge der zunehmenden Digitalisierung in den vergangenen Jahren dringlicher. Immer mehr Menschen, Unternehmen und Behörden wickeln Geschäfte online ab und damit steigt das Bedürfnis nach einer sicheren, staatlich kontrollierten elektronischen Identität.
Rechtssicherheit und Vertrauen sind wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiche Geschäfts- und Verwaltungsabläufe – gerade auch im digitalen Raum. Mit der E-ID wird nun die Basis für ein staatlich anerkanntes Login geschaffen. Die zahlreichen neuen Anwendungen, die mit der Schweizer E-ID möglich werden, entlasten Einwohner, Behörden und Unternehmen gleichermassen und stärken den Wirtschaftsstandort Schweiz.
Schweizer Wirtschafts- und Branchenverbände sehen im heutigen Ja des Gesetzgebers zur E-ID einen Meilenstein und begrüssen die Vorlage ausdrücklich. Nun ist es wichtig, die Umsetzung auf Verordnungsstufe zügig anzugehen, damit die ersten Schweizer E-IDs möglichst rasch herausgegeben und verwendet werden können.