Swisscom passt im neuen GAV die Elternzeiten an. Bild: Unsplash/Alexander Dummer
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Der Gesamtarbeitsvertrag von Swisscom wurde überarbeitet und erneuert. Swisscom streicht in einer Medienmitteilung unter anderem eine Stärkung der flexiblen Arbeitszeitmodelle und den Ausbau der Elternzeit hervor.

Der Swisscom GAV wurde überarbeitet. Die wichtigsten Neuerungen sind laut Swisscom eine Stärkung der flexiblen Arbeitszeitmodelle, der Ausbau des Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaubs sowie die Einführung eines Elternurlaubs für gleichgeschlechtliche Paare oder wenn beide Elternteile bei Swisscom arbeiten, eine neue Strukturierung und leichte Erhöhung der Ferientage sowie die Erhöhung der Ausbildungszulagen. Der neue GAV ist ab 1. Januar 2024 gültig.

Stärkung der flexiblen Arbeitszeitmodelle

Wünschen Mitarbeitende eine Änderung des Beschäftigungsgrades, prüft Swisscom dies im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Der Wunsch nach einer Änderung des Beschäftigungsgrades darf nur mit einer schriftlichen Begründung durch die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten abgelehnt werden. Weiter wird es ab 2024 bis Ende 2026 für Mitarbeitende ab 60 Jahren möglich, in ein so genanntes Altersteilzeitmodell einzusteigen und den Beschäftigungsgrad mit oder ohne Teilpensionierung zu reduzieren. Swisscom finanziert dabei einen Teil der finanziellen Auswirkungen der Reduktion.

Mehr Ferientage und bezahlte Urlaube

Abhängig vom Alter erhalten Mitarbeitende neu zwischen ein bis drei Ferientage mehr. Der Mutterschaftsurlaub wird von 18 auf 20 Wochen erhöht, der Vaterschaftsurlaub von drei auf vier Wochen und der Adoptionsurlaub von zwei auf vier Wochen. Wenn beide Elternteile bei Swisscom arbeiten, können sie die 20 Wochen Mutterschaftsurlaub und 4 Wochen Vaterschaftsurlaub als Elternurlaub von insgesamt 24 Wochen flexibler beziehen. Bei gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren wird der Partnerin der Mutter ein Elternurlaub von vier Wochen gewährt, bei gleichgeschlechtlichen männlichen Paaren ein Vaterschafts- oder Adoptionsurlaub von vier Wochen.

Höherer Mindestlohn und höhere Ausbildungszulagen

Der jährliche Mindestlohn beträgt neu 54’600 Franken brutto statt 52’000 Franken und die Ausbildungszulagen betragen neu 290 Franken pro Monat und Kind statt 250, sofern das anwendbare kantonale Recht keine höheren Zulagen vorsieht.

Klementina Pejic, CPO Swisscom: «Ich bedanke mich bei den Sozialpartnern und der Verhandlungsdelegation für die konstruktiven Verhandlungen und das gute Ergebnis. Wir bieten bereits heute unseren Mitarbeitenden sehr faire, moderne und attraktive Anstellungsbedingungen. Diese haben wir punktuell ausgebaut, um auch weiterhin eine der Top-Arbeitgeberinnen der Schweiz zu bleiben.»