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Am 25. Juni hat Stadtpräsident Dolfi Müller mit seiner digitalen ID an der ersten blockchainbasierten Konsultativabstimmung in der Stadt Zug teilgenommen und diese damit eröffnet. Inhaberinnen und Inhaber einer digitalen ID der Stadt Zug können noch bis am 1. Juli 2018 an der Abstimmung teilnehmen.

Verschiedene andere E-Voting-Systeme werden auch in anderen Schweizer Kantonen getestet. Im Gegensatz zu diesen Systemen erfolgt der Prozess der Abstimmung in der Stadt Zug nicht über einen zentralen Server, sondern verteilt über eine Blockchain auf vielen Computern. Dies macht das E-Voting-System sicherer und weniger anfällig für unbemerkte Manipulationen. Stadtpräsident Dolfi Müller zeigte sich nach seiner Abstimmung beeindruckt: «Beim dezentralen E-Voting sind die Datensouveränität und die Transparenz für die Abstimmenden am höchsten, weil eine individuelle Nachvollziehbarkeit besteht.»

Mit der blockchainbasierten Testabstimmung will die Stadt Zug zusammen mit den Projektpartnern verschiedene sicherheitsrelevante Aspekte prüfen. Im Vordergrund stehen der Persönlichkeitsschutz, das Abstimmungsgeheimnis, die Unveränderbarkeit der Abstimmung sowie die Prüf- und Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse. Bei der Testabstimmung kommt eine innovative Verschlüsselungstechnologie zum Einsatz, die einerseits die abgegebenen Stimmen anonymisiert und andererseits eine sichere Prüfung ermöglicht. Es handelt sich um eine Konsultativabstimmung, die dem Stadtrat wertvolle Hinweise aus der Bevölkerung gibt. Sie ist jedoch nicht rechtlich bindend wie eine ordentliche Volksabstimmung.

Das E-Voting-System wurde von der global tätigen, börsenkotierten IT-Unternehmung Luxoft in Zusammenarbeit mit der Stadt Zug und dem Departement Informatik der Hochschule Luzern entwickelt. Die E-Voting-Plattform der in Zug ansässigen Luxoft soll gemäss den Angaben des Unternehmens in Zukunft «Open Source» ausgestaltet werden: Mit dem Offenlegen des Quellcodes will Luxoft blockchainbasierten E-Voting-Lösungen weltweit zum Durchbruch verhelfen. Vasily Suworow, Chief Technology Officer bei Luxoft, sagte dazu: «Es bestehen Bedenken hinsichtlich der elektronischen Stimmabgabe, da Abstimmungen ein grundlegender Mechanismus für die direkte Demokratie sind. Deshalb glauben wir, dass diese Technologie nicht einem einzigen Unternehmen gehören sollte. Wir werden die E-Voting-Plattform ‚Open Source‘ ausgestalten, damit die Menschen verstehen können, was die Technologie ausmacht und wie sie funktioniert. Wir wollen mehr Menschen ermutigen, blockchainbasierte Anwendungen für Regierungen weltweit zu entwickeln.»

Das Team des Departements Informatik der Hochschule Luzern hat das Forschungsprojekt koordiniert, den Kontakt zwischen der Stadt Zug und Luxoft hergestellt, die E-Voting-Infrastruktur aufgesetzt und schliesslich die von Luxoft kreierte Blockchain-Software – quasi das Herz des E-Voting-Systems – in diese Infrastruktur eingefügt. Dr. Alexander Denzler, Dozent für Blockchain und Big Data am Departement Informatik der Hochschule Luzern, sagte dazu: «Für uns ist dieses Projekt eine tolle Möglichkeit zu testen, was im Bereich E-Voting und Blockchain bereits funktioniert, und wo wir noch an den Schrauben drehen müssen. Bislang gibt es nämlich kaum blockchainbasierte E-Voting-Projekte, an denen wir uns orientieren könnten.»

Die Auswertung der blockchainbasierten Testabstimmung und die Analyse der daraus gewonnenen Erkenntnisse erfolgt in den nächsten zwei Monaten. Über die Resultate werden die Projektpartner nach den Sommerferien informieren.

Die digitale ID der Stadt Zug wurde am 15. November 2017 eingeführt und befindet sich in einer Pilotphase. Neben einer E-Voting-Lösung sind für die Inhaberinnen und Inhaber einer digitalen ID verschiedene andere Anwendungen in der Evaluation, darunter das Ausleihen von Stadtvelos an verschiedenen Orten oder von Büchern in der Bibliothek ohne Bücherausweis. Interessierte haben weiterhin die Möglichkeit, über die Webseite der Stadt Zug und die Installation der «uPort»-App ihre digitale ID zu bekommen und an der Konsultativabstimmung teilzunehmen. Nach dem Abschluss der Registrierung über die Website der Stadt Zug und die «uPort»-App haben die Anwender zwei Wochen Zeit, um bei der Einwohnerkontrolle vorbeizugehen und ihre persönliche ID einmalig beglaubigen zu lassen. Für diese Überprüfung haben sich die Anwenderinnen und Anwender mit ihrem Pass oder ihrer Identitätskarte auszuweisen. Mit einer Beglaubigung bis am 29. Juni besteht auch für Neuregistrierte die Möglichkeit, an der Abstimmung bis am 1. Juli teilzunehmen.

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