Quelle: eRecycling.
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Am 6. Januar war offiziell Schluss mit dem Lichterglanz in Städten und Strassen. Manch ein Stern wird weiter funkeln, der grosse Rest aber bis im nächsten Jahr in Schachteln verpackt im Keller ruhen.

Doch wohin mit all den leuchtenden Sternen, Rentieren und Lichterketten, wenn sie kaputt sind? Dank des vorgezogenen Recyclingbetrags nehmen Verkaufsstellen oder offizielle SENS-Sammelstellen die defekte Weihnachtsbeleuchtung kostenlos entgegen und sorgen dafür, dass sie recycelt werden. Noch funktionierende – aber nicht mehr gewollte – Weihnachtsdeko wird am besten verschenkt oder weiterverkauft.

Dazu, wie LED-Lichterketten am besten aufbewahrt werden, ohne dass sie sich verknoten und Schaden nehmen, gibt es im Internet unzählige Tipps – inklusive praktischer Anleitungen auf Youtube. Doch wohin mit all den leuchtenden Sternen, Samichläusen und elektrischen Baumkerzen, wenn die kleinen LED-Lämpchen kaputt sind oder das blinkende Rentier einem auf die Nerven geht?

 

Batterie, Akku oder Kabel?

Ja, im Eifer des weihnachtlichen Dekorierens geht oft vergessen, dass es sich bei all den Figuren und Kerzen um elektrische Geräte handelt, die nur dank einer Batterie, einem Akku oder dank einem Kabel leuchten, das direkt ans Stromnetz angeschlossen werden kann. In vielen Kerzen ist auch eine kleine Zeitschaltuhr eingebaut oder sie lassen sich gar automatisch per Fernbedienung an- und ausknipsen. Diese smarten Gadgets zählen ebenso zu den Elektrogeräten wie die kleinen LED-Teelichter, die überall in Laternen oder in selbstgeschnitzten Räben leuchten und ebenfalls Batterien enthalten.

Mehr dazu im Merkblatt: So erkennst du Elektrogeräte (erecycling.ch)

 

vRB

(LED-)Lichterketten, elektrische Kerzen oder leuchtende Weihnachtsfiguren fallen in der Schweiz unter die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Sie bildet die Grundlage für den vorgezogene Recyclingbeitrag (vRB), der die Finanzierung des nachhaltigen und umweltgerechten Recyclings von Elektro- und Elektronikgeräten in der Schweiz sicherstellt. Während Hersteller, Händler und Importeure sowie Sammelstellen verpflichtet sind, ausgediente Elektrogeräte zurückzunehmen, sind Konsumentinnen und Konsumenten angehalten, ausgediente Geräte dem Recycling zuzuführen. Dazu gehört eben auch die defekte oder ausgediente Weihnachtsbeleuchtung.

 

Re-Use

Die elektrischen Lichterketten, Weihnachtsfiguren oder künstlichen Kerzen, die im Recycling landen, werden dort von allfälligen Schadstoffen entfernt und danach in ihre Bestandteile zerlegt. Dabei kommt es immer wieder vor, dass sich Lichterketten in den Maschinen verheddern und der Wiederaufbereitungs­prozess der wertvollen Materialien ins Stocken gerät. Nachhaltig handelt deshalb, wer seine elektrische Weihnachtsdeko, die einem nicht mehr gefällt, aber noch tadellos funktioniert, nicht einfach auf der nächsten Sammelstelle entsorgt. Wer weiss, vielleicht hat ja der Nachbar oder die Nachbarin noch Interesse am Lichterschmuck? Alternativ verkauft man das leuchtende Rentier auf einer Online-Plattform wie Ricardo.ch oder Tutti.ch und schenkt ihm so ein zweites Leben. Denn je länger die Materialien im Kreislauf bleiben, desto weniger neue Rohstoffe müssen in teils umweltbelastenden und kostspieligen Verfahren gewonnen werden.

Mehr Informationen und Tipps zum nachhaltigen Umgang mit elektrischen und elektronischen Geräten und wie Konsumentinnen und Konsumenten dank Weitergabe oder Wiederverkauf von Geräten die Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken, finden Sie auf der neuen Circular Platform (circular-plattform.ch).

 

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